Gemeinde Görisried

Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße

Der Gemeinderat der Gemeinde Görisried hat die Aufstellung der 5.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.3 „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“ (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Norden des Hauportes der Gemeinde Görisried und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 137/17 (Teilfläche), 137/21, 139/3, 139/7, 260/6 und 260/7.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich im Laufe des Verfahrens noch ändern kann (durch Beschluss des Gemeinderates).

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
  • Erarbeitung einer flexiblen und effizienten Erschließungsstruktur unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfes und eventueller zukünftiger Bedürfnisse
  • Eingrünung des nördlichen und westlichen Ortsrandes zur Schaffung eines harmonischen Landschaftsbildes
  • Koordination mit den zuständigen Behörden bezüglich des Hubschrauberlandesplatzes (geplant) im südlichen Teil
  • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
  • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
  • Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesamten Gebietes an das örtliche Straßennetz
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
  • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat wird nach den frühzeitigen Beteiligungen über den Geltungsbereich entscheiden und dabei insbesondere die Fläche im Süden, südlich des und inklusive des Hubschrauberlandeplatzes aus dem Geltungsbereich entfernen, falls sich herausstellen sollte, dass noch keine zufriedenstellenden Festsetzungen für diesen Bereich ausgewählt werden, können und daher die Aufstellung des Bebauungsplans verzögert werden könnte. Aufgrund des Bedarfs an gewerblichen Bauplätzen, die im Norden bereitgestellt werden können, dürfen Komplikationen im südlichen Bereich nicht zu Verzögerungen führen.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Nach oben scrollen