Gemeinde Görisried

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Görisried hat am 25.06.2024 für das Gebiet

„Gewerbegebiet Westl. der Marktoberdorfer Straße – Bauabschnitt 1“

die 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.3 „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“ in der Fassung vom 24.06.2024 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Norden des Hauptortes der Gemeinde Görisried und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird vom gemeindlichen Ökokonto eine Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsmaßnahmen befindet sich auf Teilflächen der Fl.-Nrn.1516 (östlich des „Ochsenhofes“, Maßnahme: u.a. Waldumbau zu einem Laubmischwald und Entwicklung eines artenreichen Waldmantels) und 445/7 (westlich des Sportplatzes, Maßnahme: u.a. Pflanzung von Obstbäumen, Extensivierung des Grünlandes) (ÖFK ID 1011005) der Gemarkung Görisried. Der Planung werden von der Maßnahme Fl.-Nrn.1516 das komplette Restguthaben inkl. Zinsen (3.809m²) zugeordnet. Von der Maßnahme Fl.-Nrn. 445/7 werden 1.087m² zugeordnet.

Diese 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.3 „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“ wird gem. §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ostallgäu war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

Die 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.3 „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“ – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Görisried (Kirchplatz 8, 87567 Görisried) sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau (Marktplatz 9, 87647 Unterthingau, Zimmer 01) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Görisried einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.goerisried.de/bauleitplanung und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß §215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §214 Abs.1 Satz1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§214 Abs.2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs.3 Satz2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach §214 Abs.2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs.1 BauGB).

Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz1 und 2 und Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.3 „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“ und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Görisried, den 26.07.2024                                                             

Dr. Stephan Bea 
Erster Bürgermeister

Geltungsbereich der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbege-biet westlich der Marktoberdorfer Straße"
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